Mit dem Beginn des Sommers lassen sich allerorten Grillgerüche wahrnehmen: Von Schwenkgrills, Holzkohlegrills, Gas- oder Elektrogrills. Involviert seien Wohnungseigentümer, Mieter, Vermieter oder Grundstücksnachbarn. Generell gelte: „Gegrillt werden darf nur dann, wenn andere nicht belästigt werden“, so Günther Belz.